Die Klage eines Spielhallen-Betreibers gegen die Stadt Paderborn ist vor dem Verwaltungsgericht Minden abgewiesen worden. Die Richter konnten keine sogenannten Ermessensfehler in der Entscheidung der Stadt Paderborn erkennen.
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Die Klage eines Spielhallen-Betreibers gegen die Stadt Paderborn ist vor dem Verwaltungsgericht Minden abgewiesen worden. Die Richter konnten keine sogenannten Ermessensfehler in der Entscheidung der Stadt Paderborn erkennen.
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