Für kurze Zeit durfte sich ein 26-jähriger Schweizer im vergangenen März als vielfacher Euro-Millionär fühlen: Im Casino Bregenz zeigte ihm ein Spielautomat den Gewinn des Jackpots in Höhe von fast 43 Millionen Euro an. Aus dem Geldsegen aber wurde nichts. Das Casino verwies auf einen Softwarefehler und verweigerte die Auszahlung des Betrags. Die Casinos boten ihm nun 500.000 Euro an. Der Schadenersatz-Prozess wurde am Dienstag vertagt.
Im Prozess am Landesgericht Feldkirch geht es um fünf Millionen Euro. Der Schweizer ist der Meinung, bei seinem Besuch im Casino Bregenz am 26. März den Jackpot ausgelöst zu haben. Nach der Anzeige der Gewinnsumme auf dem Automaten habe aber ein Mitarbeiter des Casinos den Chip des Automaten entfernt, um ihn zu überprüfen, so der Eidgenosse. Dabei stellte sich nach Angaben der Casinos Austria heraus, dass ein Softwarefehler vorlag.
Es sei auch für den Kunden an der Anzeige klar erkennbar gewesen, dass er nicht gewonnen habe, zudem weise der Automat ein Gewinnlimit von 4500 Euro aus, argumentiert das Glücksspielunternehmen. Rechtlich sei "alles korrekt", betonte Casinos-Sprecher Martin Himmelbauer im vergangenen Herbst. Der Tiroler Advokat Thomas Kerle, der den Schweizer vertritt, beurteilt die Sachlage anders.
Casinos boten Merlaku 500.000 Euro
Sowohl Thomas Kerle als auch Stefan Aigner als Rechtsvertreter von Merlaku sowie Ronald Gingold für die Casinos Austria AG bekräftigen, bezüglich eines möglichen Vergleichs gesprächsbereit zu sein. Kerle erklärte nach der Verhandlung, dass seinem Mandanten von der Casinos Austria AG bisher 500.000 Euro angeboten worden seien, Gingold lehnte es ab, einen Betrag zu nennen.
Keine unabhängige Expertenmeinung
Die Casinos Austria hätten keine Bereitschaft gezeigt, zu einer Aufklärung der Vorkommnisse unter Einbeziehung unabhängiger Experten beizutragen, kritisierte der Rechtsanwalt. Ebenso hätten der Staat bzw. das Finanzministerium als Aufsichts- und Kontrollbehörde eine Untersuchung des Automaten durch einen unparteiischen Fachmann abgelehnt, bemängelte Kerle bei einer Pressekonferenz im Dezember.
Die Festsetzung der Klagssumme auf fünf Millionen Euro begründete Kerle mit den anfallenden Gerichtsgebühren. Hätte man den Streitwert mit 43 Millionen Euro beziffert, wären über 500.000 Euro an Gebühren fällig geworden. So sind es immer noch 62.000 Euro. Die Klagssumme könnte im Rahmen des Prozesses aber noch angehoben werden. Der Prozess wird am 27. April mit der Einvernahme von Zeugen fortgesetzt.
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