Bautzen (dpa/sn) - Auch Spielhallen und Spielbanken sowie Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen müssen im aktuellen Teil-Lockdown wegen der Corona-Pandemie geschlossen bleiben. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nach Angaben vom Mittwoch im Eilverfahren entschieden, dass die Betriebsverbote für diese Einrichtungen gelte
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