Eine Betriebsstätte für die Vermittlung von Sportwetten und eine Spielhalle, die innerstädtisch in einer in geschlossener Bauweise errichteten Blockbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft mit nebeneinander liegenden Zugangsbereichen untergebracht sind, befinden sich in einem Gebäudekomplex im Sinne des § 21 Abs. 2 GlüStV. (Keine Kommentare) Weiterlesen
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