Zum 01.10.2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bislang 100,00 € auf 1.250,00 € für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht. Zeitgleich vertrat das Finanzministerium die neue Auffassung, dass diese Gebühren nunmehr... (Keine Kommentare) Weiterlesen →
Lesezeichen