Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in vom Verfasser geführten Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine behördliche Schließungsanordnung für ein Wettbüro angeordnet (Beschl. v. 10.3.2015, 3 L 547/14). Die hiergegen zum Oberverwaltungsgericht Magdeburg gerichtete Beschwerde blieb erfolglos (Beschl. v. 20.4.2015, 3 M 62/15). (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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