DLTB empfiehlt Staatsvertrags-Kritikern genaues Studium der Entscheidung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 25.09.2015 (Az.: Vf. 9-VII-13, Vf. 4-VII-14, Vf. 10-VII-14) über drei Popularklagen gegen zahlreiche Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) deutlich gemacht, dass der GlüStV in allen seinen wesentlichen Grundzügen auf verfassungsrechtlich festem Boden steht (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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