[key:reichert_icon]Mit Beschluss vom 16.10.2015 - 8 B 1028/15 - hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem ersten der Musterverfahren seine seit langem mit Spannung erwartete Entscheidung gefällt und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 05.05.2015 - 5 L 1453/15 - bestätigt. Das von den Unterzeichnern der Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs geführte Verfahren betraf den Anbieter Betkick (Marke Tiplix). (Keine Kommentare) Weiterlesen →
Lesezeichen