Bozen/Rom – In Sachen Glücksspiel bleibt die Landesregierung auf ihrem Standpunkt und zieht daher gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts vor den Staatsrat. Ende vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Bozen den Rekurs eines Bozner Spielsaalbetreibers angenommen, der gegen den Verfall der Betriebsgenehmigung für Video Lotterie Terminals gerichtet war.
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