Der Bielefelder Fachverband Glücksspielsucht e. V. legt Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld ein. Er pocht weiterhin darauf, dass Spielhallenbetreiber den ausdrücklichen Wunsch von Glücksspielsüchtigen nicht verwehren dürften, wenn diese sich zum Selbstschutz für den Spielhallenbesuch sperren lassen wollten.

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