Braunschweig. Die von Schließung bedrohten Spielhallen im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Braunschweig bleiben auch über den 1. Juli hinaus geöffnet. In einem am Donnerstagabend gefassten Eilbeschluss hat das Gericht die Kommunen verpflichtet, trotz der am Samstag auslaufenden Übergangsfrist für die zum Dichtmachen aufgeforderten Spielotheken und -hallen deren Betrieb weiter zu dulden.

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