Seit 1. Januar gelten geänderte Regelungen im Landesglücksspielgesetz von Rheinland-Pfalz. Durch den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag waren Anpassungen nötig geworden. Diese betreffen vor allem den Bereich Sportwetten. So sind Wettannahmestellen laut Gesetz künftig "verpflichtet, jeden Spieler mindestens einmal täglich vor der ersten Wettabgabe mit der Sperrdatei abzugleichen".

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