Zum 1. Januar 2018 wurde das Jugendschutzgesetz (JuSchG) geändert. Ein neuer Aushang für Spielhallen und Gastrobetriebe ist notwendig. BA-Justiziar Stephan Burger weist darauf hin, dass zum 1. Januar 2018 das Jugendschutzgesetz (JuSchG) durch Artikel 11 des Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz vom 10. März 2017 geändert wurde

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