Am 22. Februar 2018 fand vor dem Finanzgericht Kassel die mündliche Verhandlung in der Sache Utikal/Finanzamt statt. Auf der Agenda stand die Frage, ob der Automatenaufsteller Utikal mit der Verbrauchssteuer, in Form der unionsrechtlich abschließend harmonisierten Mehrwertsteuer finanziell belastet werden darf.

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