In einem zusammen mit dem Strafrechtler Sören Keck betriebenen Vorlage-Verfahren (Spielhallen: EC Karten-Automat und Erlaubnispflicht – Vorlage an den EuGH – ISA-GUIDE.de) hat der EuGH Klartext gesprochen. Selbstredend verbietet EU-Recht deutschen staatlichen Stellen, von einem Spielhallenbetreiber, der ein EC-Cash-Terminal bereithält, eine Erlaubnis der BaFin zu verlangen und ihn wegen des Fehlens dieser Erlaubnis zu schikanieren.

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