Das Verwaltungsgericht Hannover hat auf die Klage eines bundesweit tätigen Sportwettenanbieters hin das Wettverbot auf laufende Sportereignisse bestätigt. Nach Beginn eines Wettkampfs seien keine Wetten auf Zwischenstände oder in einer verbleibenden Etappe noch fallende Tore erlaubt, entschied das Gericht am Freitag und bestätigte damit das Verbot sogenannter Live- und Ereigniswetten. (Az: 10 A 2033/16, 10 A 4036/17, 10 A 265/18)

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