Das Verbot von ausländischen Online-Casinos in Deutschland ist weiterhin rechtlich nicht zu beanstanden und somit verfassungsgemäß (OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.04.2018 - Az.: 11 LA 501/17). Die Klägerin, die Online-Casinos betrieb, erhielt eine behördliche Untersagungsverfügung und wehrte sich gegen die amtlichen Verbote. Das OVG Lüneburg wies die Klage ab.
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