Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 01.06.2018 eine Klage der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) gegen einen in Hamburg ansässigen Spielhallenbetreiber abgewiesen.
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Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 01.06.2018 eine Klage der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) gegen einen in Hamburg ansässigen Spielhallenbetreiber abgewiesen.
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