Mindestens 500 Meter Abstand müssen laut Landesglücksspielgesetz die Spielhallen in einer Stadt neuerdings zueinander sowie zu Schulen oder Jugendeinrichtungen haben. Doch in Villingen-Schwenningen greift das Gesetz erstmal ins Leere. Nicht eine einzige Spielhalle musste schließen – obwohl der Mindestabstand nicht gewahrt wird.
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