Am Anfang dieser Woche hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in zwei bei diesem anhängigen Beschwerdeverfahren betreffend das Auswahlverfahren bei der Vergabe von Spielhallenerlaubnissen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (HmbSpielhG) entschieden und hierbei bedauerlicherweise die von der Branche zu Anfang dieses Jahres vor dem VG Hamburg erstrittenen positiven Beschlüsse vollständig kassiert.
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