Ohne Eintrittskarte fällt Pokern nicht unter die Vergnügungssteuer, so der VwGH. Die Stadt Innsbruck wollte von Pokersalon 736.000 Euro. (Keine Kommentare) Weiterlesen
Ohne Eintrittskarte fällt Pokern nicht unter die Vergnügungssteuer, so der VwGH. Die Stadt Innsbruck wollte von Pokersalon 736.000 Euro. (Keine Kommentare) Weiterlesen
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