Rechtszustand Schweiz – eine Momentaufnahme und Meinungen der Spieler
Von Lisa Horn

Seit 18. Dezember 1998 gilt in der Schweiz: Glücksspiele dürfen nur in staatlich lizenzierten Spielbanken veranstaltet werden. Wer sich nicht daran hält riskiert Geldstrafen bis zu € 340.000,-. Poker hat in den letzten 2 Jahren aber mehr und mehr einen Sonderstatus eingenommen – zuerst die Veranstaltung von privaten Poker Turnieren, jetzt die Empfehlung des Bundesrates Online Poker zu lizenzieren.

Bis dato war die Regelung klar: Glücksspiele dürfen nur in staatlichen Casino ausgetragen werden. Als Glücksspiele gelten in der Schweiz jene Spiele die überwiegend vom Zufall abhängen. Auch Poker ist in die diese Regelung grundsätzlich integriert. Das hat natürlich immer wieder für Kritik gesorgt. Seit Dezember 2007 beginnt sich Poker von dieser Pauschalierung zu emanzipieren. Denn damals hat die ESBK (= Eidgenössische Spielbanken Kommission) beschlossen gewisse Poker TURNIERE von der monopolistischen Regelung auszunehmen. D.h. jede Privatperson kann seither einen Antrag auf Austragung eines Poker Turniers stellen. Bewilligt die ESBK diesen, dann kann der Event stattfinden. Vorrausetzung ist der Nachweis, dass bei der Turnier-Veranstaltung das Geschick überwiegt. Irrtümlicherweise wird angenommen, dass bei Sachpreisen keine Genehmigung erforderlich ist, oder wenn der/die Veranstalter keinen Gewinn macht. NUR mit der Bewilligung der ESBK dürfen Turniere außerhalb von Casinos veranstaltet werden. Das hat einen Freudenschrei in der Poker Community ausgelöst. Viele User haben in Poker Foren jubiliert, wie: "Ein kleiner Schritt für die ESBK, ein großer Schritt für die Schweiz!"

Online Poker war bis dato ebenfalls verboten, durch technische Kontrollen und Stichproben wurde versucht das Angebot in der Schweiz auszusieben. Da es nicht möglich ist Online-Angebote hinreichend zu kontrollieren hat sich der Bundesrat entschlossen ein Lizenzierungsmodell für Online Anbieter zu befürworten. Nur so würde ein hinreichender Spielerschutz gewährleistet werden können.

Eine erleichternde Meldung für zahlreiche Spieler und Spielerinnen, denn immer wieder wird in diversen Foren die Frage gestellt, ob man sich als Spieler strafbar macht. "Nein" ist hier die Antwort, denn nur der Veranstalter wird belangt. Allerdings verliert der/die Spieler/in jegliche Gewinne oder Einsätze – die werden eingezogen. Das gilt nicht nur für Live-Events, sondern auch für Internetpoker – NOCH, denn wie gesagt, der Bundesrat verfolgt neue Pläne und somit wäre Online Poker dann auch legal. Der genaue Gesetzesentwurf ist noch nicht durch, gut Ding braucht ein wenig Weile. Den Casinos schmeckt das nicht, sie legen regelmäßig Beschwerde ein – bist dato ohne Ergebnis. Trotzdem ist eine Verlinkung mit Online Anbietern derzeit noch illegal – auch diese Frage wird immer wieder gestellt – weil ja der Anbieter ein Gesetz übertritt und man somit möglicherweise zum "Mithelfer" wird.

Die Poker Community in der Schweiz sieht einer gelockerten Rechts-Zukunft entgegen – das weiß sie auch zu schätzen. Derzeit legt der Poker Boom noch einmal mehr zu.

Quelle: DE.PokerNews.com