Preisgelder eines Pokerturniers unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das gilt auch für Berufsspieler, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschied. Er gab damit einem Pokerspieler aus Nordrhein-Westfalen recht. Preisgelder eines Pokerturniers unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das gilt auch für Berufsspieler, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: XI R 37/14)

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