Mit Urteil vom 04.05.2023 (Az. C-300/21) schaffte der EuGH für betroffene Personen Rechtssicherheit in Bezug auf Schadensersatzklagen und eröffnet damit nun das Risiko einer Klagewelle.
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Mit Urteil vom 04.05.2023 (Az. C-300/21) schaffte der EuGH für betroffene Personen Rechtssicherheit in Bezug auf Schadensersatzklagen und eröffnet damit nun das Risiko einer Klagewelle.
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