Laut Hamburgischen Spielhallengesetz dürfen Spielhallen nur noch acht Geldspielgeräte haben. Es gibt Übergangsfristen. Mehrfachkonzessionen müssen schon in diesem Jahr die Gerätezahl reduzieren. Aufsteller, die weder eine Klage noch eilgerichtliche Schritte einleiten, müssen mit Ablauf des 19.12.2014 abräumen. Einfachkonzessionen müssen erst 2017 auf acht Geräte reduzieren (Keine Kommentare) Weiterlesen