Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Beschluss vom gestrigen Tage in der Rechtssache 5 L 1453/14. WI die unionsrechtlichen Defizite des auf dem GlüÄndStV beruhenden Konzessionsverfahrens in Bestätigung seines Beschlusses vom 16.4.2015 (5 L 1448/14. WI) erneut dezidiert aufgezeigt hat, wird kein aufrechter Staatsdiener auf den Gedanken kommen... (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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