[key:bongers_icon]Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem durch unsere Kanzlei geführten Verfahren mit Urteil vom 13.08.2015 – 5 K 4117/15 – entschieden, dass ein gegen den Betreiber eines Wettbüros festgesetztes Zwangsgeld nicht mehr von der Behörde beigetrieben werden dürfe, wenn dieser der Untersagungsverfügung nachgekommen sei, das Zwangsgeld aber schon festgesetzt worden sei. (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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