Erstmals hat ein Gericht eine Vergnügungsteuersatzung wegen "erdrosselnder Wirkung" gekippt. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die 7,5 Prozent Einsatzsteuer in Leipzig damit für unzulässig erklärt. Der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland attestiert dem Gericht "Vernunft und Augenmaß". (Keine Kommentare) Weiterlesen