Das Ablaufdatum einer einfachen bürokratischen Benachrichtungspflicht anderer EU Mitgliedsstaaten ist kein „grünes Licht“ der EU in dem Sinn, dass Einzelheiten des zukünftigen Wr. Wettgesetzes überhaupt EU-konform sind! Weiterlesen
Das Ablaufdatum einer einfachen bürokratischen Benachrichtungspflicht anderer EU Mitgliedsstaaten ist kein „grünes Licht“ der EU in dem Sinn, dass Einzelheiten des zukünftigen Wr. Wettgesetzes überhaupt EU-konform sind! Weiterlesen
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