Für 1 Euro: Speisen + Getränke in Hessen. Seit Ende 2013 vertritt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung die Auffassung, dass in Spielhallen die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken einen Verstoß gegen das "Vergünstigungsverbot" des § 8 Abs. 3 HessSpielHG darstelle. (Keine Kommentare) Weiterlesen