Ein Unternehmer kann sich auch angesichts der Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken in § 6 der Verordnung über öffentliche Spielbanken vom 27.06.1938 -SpielbkV-1 i.d.F. vom 01.01.1964 unter Berücksichtigung des Neutralitätsgrundsatzes nicht auf die Steuerbefreiung in Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL berufen.
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