Gesetz: Aktion scharf gegen illegales Zocken
Die Novelle zum Glücksspielgesetz sieht ein Konzessionssystem für Automaten vor. Statt zwölf soll es 15 Spielbanken geben. Die "Presse" hat die Eckpunkte zusammengefasst.
WIEN. Bis zuletzt wurde um Details gepokert: Jetzt ist die Novelle zum Glücksspielgesetz fertig und soll demnächst im Ministerrat abgesegnet werden, erfuhr die „Presse“ aus dem Finanzministerium. Wann genau, hängt nicht zuletzt davon ab, ob die Interventionen des Automatenverbands erfolgreich sind. Der Grund für die Reparatur des Gesetzes, um das seit gut zwei Jahren zwischen Bund und Ländern gerungen wird: der Wildwuchs an illegalen Spielautomaten und der Druck der EU auf das Glücksspielmonopol.
Die Zahl illegaler Spielautomaten wird bundesweit auf 11.000 bis 12.000 geschätzt. Dem gegenüber stehen rund 8000legale Automaten in den vier Bundesländern Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten, wo das „kleine Glücksspiel“ (maximaler Einsatz 50Cent, maximaler Gewinn 20Euro) erlaubt ist. Der Fiskus macht nicht nur wegen des mangelnden Jugend- und Spielerschutzes Jagd auf die illegalen Automaten. Angesichts leerer Staatskassen gilt es, entgangene Steuermillionen zu lukrieren.
Kompromiss erzielt
Zudem hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Ende Februar in einem richtungsweisenden Schlussantrag argumentiert, dass die bestehenden Gesetzesregelungen bezüglich der Konzessionen für Spielbanken und Glücksspiele gegen die EU-Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Auch hier besteht also angesichts der anstehenden Neuvergabe der jetzt ausschließlich in Händen der Casinos Austria (Casag) liegenden Konzessionen für die zwölf heimischen Spielbanken und die Lotterien, die 2012 bzw. 2015 auslaufen, Reformbedarf.
Weil sich die Länder, allen voran NÖ und Wien, gegen eine ursprünglich geplante bundesweite Automatenlizenz stemmten, da sie ihre Steuerhoheit nicht verlieren wollten, hat man sich nun auf einen Kompromiss geeinigt. Das heißt, dass das Gesetz den Rahmen für Glücksspiele, die Steuern und Abgaben sowie die Ausschreibungsmodalitäten absteckt, die Länder aber autonom beim Automatenspiel vorgehen können. So wollen Tirol und Vorarlberg das Automatenspiel überhaupt verbieten, Salzburg soll noch überlegen.
Klaus Schneeberger, Klubobmann der ÖVPNÖ, zeigt sich auf „Presse“-Anfrage zufrieden: „Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sind gut gelaufen, aus unserer Sicht steht nichts im Wege, dass das Gesetz am 23. März in den Ministerrat kommt.“ Die Eckpunkte:
• Pro Bundesland soll es drei Betreiber für Automaten und Video-Lotterie-Terminals (VLTs) geben. VLTs betreibt derzeit nur die Casag. Die Interessenten können sich auch in mehreren Bundesländern bewerben.
• Die Zahl der Automaten wird begrenzt: In Wien kommt ein Automat auf 600Einwohner, in den restlichen Bundesländern liegt das Verhältnis bei eins zu 1500.
• Um die Überwachung und Kontrolle zu verbessern, werden alle Automaten mit einem Zentralrechner beim Bundesrechenzentrum vernetzt.
• Der Einsatz wird auf maximal einen Euro festgelegt. Beim kleinen Glücksspiel liegt das Limit weiterhin bei 50Cent – Kritiker weisen daraufhin, dass dies mittels parallel laufender Spiele am selben Automaten leicht auszuhebeln sei.
Brisanz enthält das Gesetz auch, was die Spielbanken betrifft:
• Statt zwölf soll es künftig 15 Konzessionen für entsprechend viele Casinos-Standorte geben. Sie werden einzeln und EU-weit ausgeschrieben, bewerben können sich in- und ausländische Gesellschaften. Als Fixstarter gelten Novomatic, Bwin und Century Casinos. Wien und Niederösterreich sollen ein zweites Casino erhalten – was für die Casag große Konkurrenz bedeutet.
• Entlastung bringt der Casag – aber auch neuen Anbietern – die geplante Absenkung der Spielbankenabgabe von 48 auf 30Prozent.
• Im Gegenzug wird es eine bundesweite Automatensteuer geben, die den Einnahmenentgang kompensieren soll. Unterm Strich sollen die Einnahmen für den Fiskus höher liegen, heißt es.
• Für Poker wird es auch eine Lizenz geben. Poker bleibt wohl Glücksspiel (und nicht wie viele meinen, ein Geschicklichkeitsspiel), aber wenn es ohne „Bank“ gespielt wird, ist es erlaubt. Das heißt, dass Spieler gegeneinander spielen und nicht gegen die „Bank“.
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