Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinen Entscheidungen vom 26. Oktober 2017 (8 C 18/16 und 8 C 14/16) von einer besonderen Gefährlichkeit des Glücksspiels über das Internet aus: Der Gesetzgeber hätte 2012 das Online-Verbot von Casinospielen beibehalten.
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