Eine Spielhallenbetreiber hatte gegen die Stadt Uslar und die Stadt Dassel geklagt: Er wollte seine Spielhallen bis 3 Uhr nachts statt bis Mitternacht geöffnet lassen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Klage jetzt abgelehnt.
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Eine Spielhallenbetreiber hatte gegen die Stadt Uslar und die Stadt Dassel geklagt: Er wollte seine Spielhallen bis 3 Uhr nachts statt bis Mitternacht geöffnet lassen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Klage jetzt abgelehnt.
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