Was hat der BGH entschieden?
Derzeit sind Glücksspiele aller Art im Internet verboten. Weder der Staat noch private Anbieter dürfen im Internet Lotterien und Sportwetten anbieten. Das regelt der Glücksspielstaatsvertrag, der die Bürger vor Spielsucht schützen soll. Bei Glücksspielen im Internet gilt die Suchtgefahr als besonders groß, weil das Internet immer zugänglich ist und kaum soziale Kontrolle besteht. Der BGH hat nun entschieden, dass diese Regel des Staatsvertrags nicht gegen EU-Recht verstößt.
Warum war das Internetverbot rechtlich umstritten?
Weil der Glücksspielstaatsvertrag insgesamt umstritten ist. Der Vertrag wurde von den 16 Bundesländern beschlossen, um das Staatsmonopol für Sportwetten und Lotterien zu retten. 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht das Monopol für verfassungswidrig erklärt, wenn es nur um die Erzielung von Einnahmen gehe. Das Monopol sei nur zulässig, wenn es ganz in den Dienst der Suchtprävention gestellt werde. Der neue Staatsvertrag beschränkte deshalb von 2008 an die Werbung für die staatlichen Monopolangebote, unter anderem Lotto, Toto und Oddset. Online-Glücksspiele verbot er ganz. Allerdings hält der Europäische Gerichtshof (EuGH) das nicht für ausreichend. 2010 erklärte er das deutsche Monopol für rechtswidrig. Es verstoße gegen die EU-weite Dienstleistungsfreiheit. Der Staat erlaube den Monopolangeboten immer noch zu viel Werbung, außerdem gehe er nicht konsequent gegen Spielsucht vor, etwa bei Spielautomaten. Gestern entschied der BGH aber, dass zumindest das Verbot von Online-Glücksspielen zulässig sei – schließlich gelte es sowohl für staatliche als auch private Anbieter.
Quelle: <a href="http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/gluecksspiel-im-internet-bleibt-verboten--50118047.html">http://www.badische-zeitung.de/nachrich ... 18047.html</a>
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