In einem durch die Kanzlei Rechtsanwälte Bongers und Kollegen geführten Verfahren hat das Landgericht Wuppertal mit Beschluss vom 23.08.2019 (23 Qs 23/19) festgestellt, dass eine zuvor durchgeführte Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten der Beschuldigten aufgrund eines zuvor ergangenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Wuppertal vom 20.11.2018 rechtswidrig war.
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