Ein Glücksspielanbieter reichte am 3. November 2021 Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein. Seiner Ansicht nach führt die steuerliche Ungleichbehandlung zu Wettbewerbsverzerrungen. Obwohl nach den BVerfG-Entscheidungen (1 BvR 1314/12; 1 BvR 1630/12; 1 BvR 1694/13; 1 BvR 1874/13) die Spielbanken in einem Konkurrenzverhältnis (Rn 142) zu den Automatenaufstellbetrieben stehen...
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