Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln zum NetzDG, welche auf Eilanträge von Google und Meta ergingen (VG Köln, Beschlüsse vom 1. März 2022, 6 L 1277/21 und 6 L 1354/21), sind auch für den Glücksspielsektor aufschlussreich und sollen daher nachfolgend näher betrachtet werden.


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