Die GGL weist aus gegebenen Anlass noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden dürfen.
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Die GGL weist aus gegebenen Anlass noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden dürfen.
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