Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat die Möglichkeit, lizenzierten Glücksspielanbietern bei Verstößen gegen die Glücksspielregulierung, eine öffentliche Abmahnung auszusprechen.
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Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat die Möglichkeit, lizenzierten Glücksspielanbietern bei Verstößen gegen die Glücksspielregulierung, eine öffentliche Abmahnung auszusprechen.
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