Die Hohenloher Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt aus Schwäbisch Hall begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Glücksspiel. In Deutschland bleiben Glücksspielwerbung im Fernsehen und Onlinewetten nach wie vor verboten.
Das Verbot wird geregelt durch den Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer, aus dem Schleswig-Holstein zeitweise ausgetreten war. Ein Wettanbieter aus Gibraltar hatte daraufhin geklagt, Schleswig-Holstein stelle dadurch das deutschlandweite Online-Wettverbot insgesamt in Frage. Das sah das Gericht in Luxemburg heute nicht so - auch, weil Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag nach 14 Monaten wieder beigetreten war. Die Hohenloher Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt sieht durch das Urteil die Politik der Bundesländer bestätigt, durch das Verbot von Online-Wetten Menschen vor Spielsucht und Kriminalität zu schützen.
Effektive Schutzbarrieren gefordert
"Die Menschen müssen vor Suchtgefahr und kriminellen Aktivitäten im Bereich von Online-Glücksspielen geschützt werden", betont die SPD-Verbraucherschutzexpertin. Glücksspiel darf beschränkt werden, wenn es dem Wohl der Allgemeinheit dient. Da Online-Glückspiel keine Grenzen kenne, bedürfe es deshalb starker und effektiver Schutzbarrieren. "Nicht Liberalisierung des Glücksspielmarktes, sondern effektive Regeln brauchen die Menschen", so die Gebhardt weiter.
swr.de
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