Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat auf Antrag der CDU-Fraktion ihren Bericht zum Sachstand der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) vorgelegt. Zu diesem Zwischenbericht haben sich die Länder im Jahr 2011 verpflichtet. Eine Evaluation des GlüStV muss fünf Jahre nach Inkrafttreten vorgelegt werden. Weiterlesen
Lesezeichen