Österreich: Die Regierung will Online-Glücksspielportale ohne österreichische Lizenz mit Internetsperren blockieren.
Seit Jahren geht dem Finanzministerium durch illegales Online-Glücksspiel viel Steuergeld durch die Lappen. Zahlreiche Online-Portale wie Mr. Green, bet@home oder William Hill bieten trotz des in Österreich herrschenden Glücksspielmonopols ihre Dienstleistungen im Internet an. Die Lizenzen erwerben sie auf Malta oder in Gibraltar, für Österreich bräuchten sie eigene Lizenzen. Keiner der genannten Anbieter hat Lizenzen oder seinen Firmensitz in Österreich.
Nun wird im Zuge der Steuerreform den ausländischen Online-Glücksspielportalen mittels Internetsperren der Kampf angesagt. "Bekämpfung von illegalen Online-Glücksspielportalen durch Internetsperren", heißt es im Beschluss des Ministerrates vom Dienstag dieser Woche.
Das österreichische Glücksspielmonopol sieht vor, dass nur Unternehmen, die alle Konzessionsbedingungen erfüllen, eine Berechtigung für Online-Spiele erlangen. Sie stehen unter staatlicher Aufsicht, größere Gewinne müssen versteuert werden. Derzeit besitzen zwei Unternehmen eine Konzession: Die Casinos Austria, zu einem Drittel im Staatsbesitz, und ihre Tochter, die Österreichischen Lotterien, gelten als eine der größten Steuerzahler Österreichs. 2013 überwiesen sie 530 Millionen Euro Steuern. Allein die Spielerlöse aus dem Online-Bereich (Online, Video Lottery Terminals und Sportwetten) betrugen 1,807 Milliarden Euro.
Doch von den Online-Anbietern ohne österreichische Konzession konnte bisher kein Steuergeld verlangt werden. Martin Himmelbauer, Konzernsprecher von Casinos Austria, schätzt, dass dem Staat dadurch zumindest 20 Millionen Euro an Steuergeld verloren gehen.
Steht also in Zukunft nur noch das Online-Angebot der österreichischen Lizenzinhaber zur Verfügung? Auf Anfrage des KURIER bei bet@home, ob das Unternehmen fürchtet, mit einer Sperre belegt zu werden, reagiert man dort gelassen. Das österreichische Glücksspielmonopol sei ohnehin europarechtswidrig, wird argumentiert. Denn die maltesische Lizenz würde bet@home dazu berechtigen, am österreichischen Markt tätig zu sein, man sei ja nicht illegal.
In einer Erklärung des Finanzministeriums ist aber klar zu lesen: "Eine etwa in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat erteilte Konzession berechtigt nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich." Begründet wird diese Regelung mit den gesellschaftlichen Risiken wie Spielsucht.
In einer Resolution zum Online-Glücksspiel 2013 beschloss das Europäische Parlament, dass das Glücksspiel Sache der Mitgliedsländer sei. 2010 gab es einen Prozess am Europäischen Gerichtshof, in dem das Glücksspielmonopol angefochten wurde. Der auf Glücksspielrecht spezialisierte Rechtsanwalt Johannes Öhlböck erklärte, dass das Urteil nicht das gesamte Glücksspielgesetz für ungültig erklärte, sondern nur Spielbanken (reale Casinos) betraf.
Text: kurier.at
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