Die im Zuge der Vermittlung von Sportwetten erbrachten Leistungen des inländischen Unternehmens sind in der Regel nicht der deutschen Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn das andere Unternehmen, an das die Vermittlungsleistungen erbracht werden, seinen Sitz im EU-Ausland hat sowie von dort aus betrieben wird. (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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