Aufsichtsbehörden können konsequent Zahlungsströme an illegale Anbieter von Glücksspielen im Internet kappen und dabei den Datenschutz wahren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Lottogesellschaften.
Hiesige Datenschutzauflagen hindern staatliche Stellen nicht daran, den Glücksspielstaatsvertrag der Länder durchzusetzen und gegen schwarze Schafe unter den Anbietern etwa von Online-Poker oder Sportwetten im Netz mit Finanzblockaden vorzugehen. Zu diesem Schluss kommt zumindest der frühere Datenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns, Karsten Neumann, in einem heise online vorliegenden Rechtsgutachten, das er für den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) erstellt hat.
Schwarze Liste für Glücksspielveranstalter
Thilo Weichert, einstiger Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), sah die Sache voriges Jahr in einer eigenen Untersuchung ganz anders. Neumann geht im Unterschied zu seinem Ex-Kollegen von einem bislang kaum diskutierten Ansatz aus. So soll nicht die Auszahlung der Bank an einen Spieler verhindert werden, sondern der Zahlungsverkehr an illegale Glücksspielveranstalter. Diese müssten dafür auf einer schwarzen Liste verzeichnet sein, damit Finanzinstitute Überweisungen von Spieleinsätzen an sie unterlassen könnten. Dazu bedarf es laut Neumann weder einer Vorratsdatenspeicherung noch einer Geolokalisierung von Nutzern. Banken müssten aber einen Verhaltenskodex festlegen, um die Spielerrechte zu wahren, und sich diesen von der Datenschutzaufsicht absegnen lassen.
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