Die Unterbindung von Zahlungsströmen - das sogenannte Payment Blocking - zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels in Deutschland ist möglich - auch und insbesondere unter Wahrung des Datenschutzes. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das Karsten Neumann, Landesdatenschutzbeauftragter a.D. (2B Advice GmbH aus Bonn) im Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) erstellt hat. (Keine Kommentare) Weiterlesen →