In seinem Beschluss vom 16.10.2015 kommt der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis, dass die oberste Glücksspielaufsicht der Länder, das so genannte Glücksspielkollegium, verfassungswidrig ist. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Damit steht die derzeitige Form der Regulierung des Glücksspielmarktes vor dem Ende. (Keine Kommentare) Weiterlesen →