Mit Beschluss vom 17.09.2015 (Aktenzeichen 5 V 242/14) hat der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts entschieden, dass die Regelungen des Glücksspielgesetzes für Schleswig-Holstein vom 20.10.2011 (GlSpielG SH) über die Erhebung einer Glücksspielabgabe nicht gegen den Grundsatz der Verbandskompetenz verstoßen. Weiterlesen