Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit heute verkündetem Urteil in einem vom Unterzeichner geführten Normenkontrollverfahren die Bestimmungen der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Lahr (Schwarzwald), soweit sie Sportwettbüros betreffen, für unwirksam erklärt. (Keine Kommentare) Weiterlesen →