Zum 30. Juni wird der Glücksspielstaatsvertrag rechtskräftig, wonach in Baden-Württemberg Spielhallen untereinander und zu Schul- und Jugendeinrichtungen einen Abstand von 500 Metern einhalten müssen.
Zum 30. Juni wird der Glücksspielstaatsvertrag rechtskräftig, wonach in Baden-Württemberg Spielhallen untereinander und zu Schul- und Jugendeinrichtungen einen Abstand von 500 Metern einhalten müssen.
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